Pausenregelung (ArbZG)
Das Arbeitszeitgesetz schreibt Mindestpausen vor: 30 Minuten ab 6 Stunden, 45 Minuten ab 9 Stunden Arbeitszeit.
Das Arbeitszeitgesetz (§ 4 ArbZG) schreibt gesetzliche Mindestruhepausen vor:
- ab mehr als 6 bis 9 Stunden Arbeitszeit: mindestens 30 Minuten
- ab mehr als 9 Stunden: mindestens 45 Minuten
Die Pausen können in Abschnitte von je mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als 6 Stunden hintereinander darf ohne Pause nicht gearbeitet werden. Pausen zählen nicht als Arbeitszeit.
Eine gute Zeiterfassung zieht Pausen automatisch nach hinterlegten Regeln ab — das vermeidet Fehler beim Arbeitszeitsaldo. Hintergrund zur Erfassungspflicht: § 16 ArbZG.