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Glossar

Pausenregelung (ArbZG)

Das Arbeitszeitgesetz schreibt Mindestpausen vor: 30 Minuten ab 6 Stunden, 45 Minuten ab 9 Stunden Arbeitszeit.

Das Arbeitszeitgesetz (§ 4 ArbZG) schreibt gesetzliche Mindestruhepausen vor:

  • ab mehr als 6 bis 9 Stunden Arbeitszeit: mindestens 30 Minuten
  • ab mehr als 9 Stunden: mindestens 45 Minuten

Die Pausen können in Abschnitte von je mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als 6 Stunden hintereinander darf ohne Pause nicht gearbeitet werden. Pausen zählen nicht als Arbeitszeit.

Eine gute Zeiterfassung zieht Pausen automatisch nach hinterlegten Regeln ab — das vermeidet Fehler beim Arbeitszeitsaldo. Hintergrund zur Erfassungspflicht: § 16 ArbZG.

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