Zeiterfassung von A bis Z
Die wichtigsten Begriffe rund um Arbeitszeiterfassung — kurz und verständlich erklärt.
§ 16 ArbZG
§ 16 Arbeitszeitgesetz verpflichtet Arbeitgeber, Arbeitszeiten aufzuzeichnen und die Nachweise aufzubewahren.
Definition lesenArbeitszeitsaldo (Soll/Ist)
Der Arbeitszeitsaldo ist die Differenz zwischen geleisteter Ist-Zeit und vereinbarter Soll-Zeit — das Plus oder Minus auf dem Arbeitszeitkonto.
Definition leseneAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung)
Die eAU ist die digitale Krankschreibung: Der Arzt übermittelt sie direkt an die Krankenkasse, der Arbeitgeber ruft sie dort ab.
Definition lesenGleitzeit
Gleitzeit ist ein Arbeitszeitmodell, bei dem Beschäftigte Beginn und Ende ihrer Arbeitszeit innerhalb eines Rahmens flexibel wählen.
Definition lesenKernarbeitszeit
Die Kernarbeitszeit ist der Zeitraum innerhalb eines Gleitzeitmodells, in dem alle Beschäftigten anwesend sein müssen.
Definition lesenPausenregelung (ArbZG)
Das Arbeitszeitgesetz schreibt Mindestpausen vor: 30 Minuten ab 6 Stunden, 45 Minuten ab 9 Stunden Arbeitszeit.
Definition lesenRFID (in der Zeiterfassung)
RFID ist eine Funktechnik, mit der sich Mitarbeiter per Chip oder Karte kontaktlos am Terminal an- und abmelden.
Definition lesenÜberstunden
Überstunden sind Arbeitszeiten, die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen — sie müssen sauber erfasst werden.
Definition lesenVertrauensarbeitszeit
Bei Vertrauensarbeitszeit zählt das Ergebnis statt fester Zeiten — die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bleibt dennoch bestehen.
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